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Lohnsteuerliche Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers für Öffentlichen Nahverkehr beim 9 Euro Ticket

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Während der Gültigkeitsdauer des 9-  Eurotickets (Juni, Juli und August 2022) betragen die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel 9 Euro pro Monat, sofern kein ICE benutzt wird. Abonnenten wird die Differenz gutgeschrieben. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber auch nur 9 Euro für diese Monate erstattet kann.

Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Arbeitgeber auf Kalenderjahr gesehen nicht mehr erstattet, als die Tickets im öffentlichen Nahverkehr kosten, dann kann der Betrag weiterhin erstattet werden.

Beispiel 1:   Monatskarte kostet normalerweise 60 Euro, der Arbeitgeber erstattet 60 Euro, dann darf für die Monate Juni, Juli und August nur 9 Euro erstattet werden, da die Karte nur 9 Euro kostet.

 

Beispiel 2: Monatskarte kostet normalerweise 60 Euro, der Arbeitgeber erstattet üblicherweise 30 Euro. In diesem Fall darf weiterhin im Juni, Juli und August 30 Euro erstattet werden, da auf das Jahr gesehen, der Arbeitgeber nicht mehr erstattet, als die Karte für den Nahverkehr kostet.

Auf jeden Fall mindern die steuerfreien Leistungen die steuerlich abziehbare Entfernungspauschale und die Zuschüsse müssen auf der Lohnsteuerkarte im Kalenderjahr bescheinigt werden.

 

Arbeitszimmer – entsteht hier Spiekulationsteuer beim Verkauf

Der Gewinn aus dem Verkauf einer privaten Immobilie ist einkommensteuerpflichtig, wenn seit dem Kauf nicht mehr als 10 Jahre vergangen sind. Ausgenommen hiervon sind nur Objekte, die ein Mandant zwischen Kauf /Fertigstellung und Verkauf ausschließlich selbst genutzt hat, oder die im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat.

Nun stellte sich die Frage, ob die die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmer zu Wohnzwecken gehört und damit der Erlös im Verkaufsfall steuerfrei wär?

Die Finanzverwaltung ging davon aus, dass das häusliche Arbeitszimmer nicht  Wohnzwecken dienen würde und damit der Erlös anteilig steuerpflichtig ist. Die Finanzgerichte waren unterschiedlicher Meinung, letztendlich hat nun der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken immer vorliegt, da bei einem in die häusliche Sphäre eingebundenen Arbeitszimmer regelmäßig von einer geringfügigen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken auszugehen ist. Deshalb ist der anteilige Gewinn für das Arbeitszimmer nicht zu versteuern.

 

Diese Entscheidung gilt jedoch nicht, wenn das häusliche Arbeitszimmer zum Betriebsvermögen eines Gewerbetreibenden oder Freiberufler gehört. Hier ist bei Verkauf, Entnahme oder Betriebsaufgabe  immer  anteilig einschl. Bodenanteil zu versteuern.

Tranzparenzregister ist ab sofort Vollregister

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am 01.08.2021 ist in Deutschland das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) in Kraft getreten. Mit diesem neuen Gesetz wird das Transparenzregister grundlegend neu strukturiert und in ein Vollregister umgewandelt. Es soll alle wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen offenlegen.

Was bedeutet das für welches Unternehmen?

  • Aktiengesellschaften, SE und Kommanditgesellschaften auf Aktien bis spätestens 31. März 2022,
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, europäische Genossenschaften oder Partnerschaften bis spätestens 30. Juli 2022 und
  • alle anderen Mitteilungspflichtigen bis spätestens 31. Dezember 2022

müssen ihre Mitteilung vornehmen.

Bisher musste der  wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens nur an das Transparenzregister gemeldet werden, wenn sich die Angaben nicht bereits aus einem anderen elektronisch abrufbaren Register (z.B. Handelsregister) ergaben. Andernfalls konnten man sich auf die sogenannte Mitteilungsfunktion berufen und es war keine separate Meldung notwendig.

Durch die Neuregelung entsteht für  viele Unternehmen eine Meldepflicht. Sie müssen – sofern noch nicht geschehen – die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister melden.

Es wird zwar eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2022 geben, allerdings ist die Pflicht zur Eintragung des wirtschaftlich Berechtigten unausweichlich und eine Nichteintragung wird mit erheblichen Bußgeldern sanktioniert. Um das zu verhindern, empfehlen wir Ihnen, dieses Thema zeitnah anzugehen.

 

Wer ist eigentlich wirtschaftlich Berechtigter in Ihrem Unternehmen?

 

Wirtschaftlich Berechtigter im Sinne des Geldwäschegesetzes ist jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar

  • mehr als 25 % der Kapitalanteile oder
  • mehr als 25 % der Stimmrechte

 

eines Unternehmens kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.

Existiert in einem Unternehmen kein tatsächlich wirtschaftlich Berechtigter (z. B. im Falle von Anteilen an sogenannten Streubesitz), dann existieren nur fiktiv wirtschaftlich Berechtigte. Die fiktiven wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens sind

  • die gesetzlichen Vertreter und/oder
  • die geschäftsführenden Gesellschafter und/oder
  • Partner der Gesellschaft.

 

Schieben Sie das Thema nicht auf die lange Bank, es wird teuer.

 

 

Mieterabfindungen steuerlich

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Oft bezahlen Vermieter ihren Mietern  Abfindungszahlungen für einen vorzeitigen Auszug, damit Renovierungsmaßnahmen besser umgesetzt werden können. Grundsätzlich sind diese Aufwendungen sofort abzugsfähige Werbungskosten. Eine andere Beurteilung erfolgt jedoch, wenn diese Aufwendungen innerhalb der ersten 3 Jahre nach Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden und 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes (ohne Grundstück) übersteigen. Dann sind diese Abfindungen für einen Mieter anschaffungsnahe Herstellungskosten,  so hat nun das Finanzgericht Münster entschieden. Allerdings ist beim Bundesfinanzhof ein Verfahren anhängig (AZIXR29/21). Vermieter können Einspruch einlegen und sich auf dieses Verfahren beim Bundesfinanzhof berufen und srten aller Ruhe den Ausgang des Verfahrens abwarten.