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Lohnsteuerliche Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers für Öffentlichen Nahverkehr beim 9 Euro Ticket

Während der Gültigkeitsdauer des 9-  Eurotickets (Juni, Juli und August 2022) betragen die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel 9 Euro pro Monat, sofern kein ICE benutzt wird. Abonnenten wird die Differenz gutgeschrieben. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber auch nur 9 Euro für diese Monate erstattet kann.

Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Arbeitgeber auf Kalenderjahr gesehen nicht mehr erstattet, als die Tickets im öffentlichen Nahverkehr kosten, dann kann der Betrag weiterhin erstattet werden.

Beispiel 1:   Monatskarte kostet normalerweise 60 Euro, der Arbeitgeber erstattet 60 Euro, dann darf für die Monate Juni, Juli und August nur 9 Euro erstattet werden, da die Karte nur 9 Euro kostet.

 

Beispiel 2: Monatskarte kostet normalerweise 60 Euro, der Arbeitgeber erstattet üblicherweise 30 Euro. In diesem Fall darf weiterhin im Juni, Juli und August 30 Euro erstattet werden, da auf das Jahr gesehen, der Arbeitgeber nicht mehr erstattet, als die Karte für den Nahverkehr kostet.

Auf jeden Fall mindern die steuerfreien Leistungen die steuerlich abziehbare Entfernungspauschale und die Zuschüsse müssen auf der Lohnsteuerkarte im Kalenderjahr bescheinigt werden.

 

Über Martina Zimmermann-Brase

Martina Zimmermann-Brase ist Partnerin der Steuerberatung Zimmermann-Brase + Partner mbB Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e. V. Die Kanzlei wurde 1991 in Pfinztal gegründet. Aktuell finden Sie uns in Berghausen und in Karlsruhe- Neureut. Unter Motto: "Wir sichern gemeinsam Erfolg", steht für individuelle Beratung, der Mandant, also Sie, stehen im Mittelpunkt des Geschehens. Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig.