Moss hat auch was mit Geld, vorallem mit Umsatzsteuer zu tun

der Gesetzgeber hat sich wieder einmal eine Neuerung einfallen lassen:

ab dem 01.01.2015 werden EU-weit die Regelungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronischen Diensten geändert.

Ab 2015 verlagert sich der Leistungsort bei diesen Leistungen an Nichtunternehmer an den Ort, an dem der Leistungsempfänger seinen Sitz, seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. (Verbrauchslandprinzip)

Folgende Leistungen fallen unter diese Regelung:

–       Bereitstellung von Websites, Webhosting, Fernwartung von Programmen und Ausrüstungen

–       Bereitstellung von Software und deren Aktualisierungen

–       Bereitstellung von Bildern

–       Bereitstellung von Texten und Informationen

–       Bereitstellung von Datenbanken

–       Bereitstellung von Musik

–       Bereitstellung von Filmen und Spielen, einschließlich Glückspielen und Lotterien

–       Bereitstellung von Sendungen und Veranstaltungen aus den Bereichen Politik, Kultur, Kunst, Sport, Wissenschaft und Unterhaltung

–       Erbringungen von Fernunterrichtsleistungen

–       Online Versteigerungen

–       Internet-Service-Pakete, die mehr als nur die Gewährung des Zugangs zum Internet ermöglichen und weitere Elemente umfassen (z.B.: Nachrichten, Wetterbericht, Reiseinformationen, Spielforen, Webhosting)

Nicht unter die Neuregelung fallen Lieferungen von Gegenständen, die im Internet bestellt werden.

Das bedeutet, dass Sie sich bei Erbringen solcher Leistungen an Privatpersonen im EU-Ausland in jedem einzelnen EU-Land steuerlich registrieren lassen müssten. Um dies zu vermeiden, kann der Unternehmer auf freiwilliger Basis an einem neuen Besteuerungsverfahren teilnehmen: dem „Mini-One-Stop-Shop“ (MOSS).

Um zu prüfen, ob Sie etwas tun müssen, sind zunächst folgende Fragen zu klären:

1.)   Erbringen Sie oben genannte Leistungen?

2.)   An wen erbringen Sie die Leistungen?

3.)   Wo befindet sich der Wohnsitz des Leistungsempfängers?

Wenn Sie mit dieser Problematik zu tun haben, sprechen Sie mich an. .

Über Martina Zimmermann-Brase

Martina Zimmermann-Brase ist Partnerin der Steuerberatung Zimmermann-Brase + Partner mbB Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e. V. Die Kanzlei wurde 1991 in Pfinztal gegründet. Aktuell finden Sie uns in Berghausen und in Karlsruhe- Neureut. Unter Motto: "Wir sichern gemeinsam Erfolg", steht für individuelle Beratung, der Mandant, also Sie, stehen im Mittelpunkt des Geschehens. Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig.