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Pflichtteil aus steuerlichen Gründen geltend machen?

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Die Frage, wann es aus steuerlichen Gründen sinnvoll ist, den Pflichtteil geltend zu machen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:

  • Der wirtschaftlichen Belastung und der Liquidität des Erben
  • Der Verjährungsfrist und der Fälligkeit des Pflichtteils
  • Der Höhe des persönlichen Freibetrags und des Steuersatzes
  • Der Höhe des Pflichtteilsanspruchs und des Nachlasswerts

Grundsätzlich gilt, dass der Pflichtteil erst dann erbschaftsteuerpflichtig wird, wenn er vom Berechtigten gegenüber dem Erben geltend gemacht wird. Das bedeutet, dass der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch nicht sofort nach dem Erbfall geltend machen muss, sondern dies innerhalb von drei Jahren tun kann. Dies kann sich lohnen, wenn er in dieser Zeit einen höheren Freibetrag nutzen kann.

Für den Erben ist der geltend gemachte Pflichtteil eine Nachlassverbindlichkeit, die er von seinem steuerpflichtigen Erwerb abziehen kann Das bedeutet, dass durch die Zahlung des Pflichtteils die Steuerlast gemindert werden kann. Dies kann gerade nach dem Tod eines Elternteils gewünscht sein, wenn für alle Beteiligten klar ist, dass nur die Kinder als Schlusserben in Betrachts kommen. Allerdings muss der Erbe dafür auch über ausreichende Liquidität verfügen, um den Pflichtteil zu begleichen. Eine Stundung des Pflichtteils kann in engen Grenzen funktionieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die steuerliche Optimierung des Pflichtteils von vielen individuellen Umständen abhängt und eine pauschale Antwort nicht möglich ist. Lassen Sie sich daher beraten, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, den Pflichtteil einzufordern, die steuerliche Seite der Beratung übernehmen wir gerne.