Steuern sparen mit Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen

Seit 2010 sind Krankenversicherungsbei-träge (KV-Beiträge) und Pflegepflichtversicherungsbeiträge (PV-Beiträge) in unbegrenzter Höhe abziehbar, soweit sie auf eine Basisversorgung entfallen.

Dabei sind die sog. Komfortleistungen (Chefarztbehandlung, Ein-Bettzimmer Krankenhaus, Zusatzversicherungen usw.) aus den KV-Beiträgen heraus zu rechnen.

Andere Versicherungsbeiträge (beispielsweise Beiträge zu Haftpflicht- oder Unfallversicherungen) sind nur abziehbar, wenn sie zusammen mit den KV- und PV-Beiträgen die Summe von 1.900 € (bei Arbeitnehmern) bzw. 2.800 € (bei Selbständigen) nicht überschreiten. Werden diese Grenzen überschritten, entfällt die Abzugsfähigkeit aller weiteren Versicherungsbeiträge.

Es ist jedoch möglich, die Beiträge zur Basisversorgung bis zum Zweieinhalbfachen der laufenden Beitragszahlung vorauszuzahlen. Durch diese Vorauszahlungen in 2015 können in den Folgejahren zusätzliche Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Bevor eine Vorauszahlung erfolgt, ist bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, ob und in welcher Höhe diese Vorauszahlungen annimmt.

Wenn Ihre Krankenkasse Vorauszahlungen annimmt, dann sprechen Sie uns bitte an.

Wir ermitteln für Sie die optimale Verteilung der Beiträge.

Über Martina Zimmermann-Brase

Martina Zimmermann-Brase ist Partnerin der Steuerberatung Zimmermann-Brase + Partner mbB Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e. V. Die Kanzlei wurde 1991 in Pfinztal gegründet. Aktuell finden Sie uns in Berghausen und in Karlsruhe- Neureut. Unter Motto: "Wir sichern gemeinsam Erfolg", steht für individuelle Beratung, der Mandant, also Sie, stehen im Mittelpunkt des Geschehens. Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig.