20130910_0029

Kleinbetragsrechnungen bis 250 €

die Grenze für Kleinbetragsrechnungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist rückwirkend von 150 auf 250 € erhöht worden.  Das bedeutet, dass bis zu 250 € nicht mehr der vollständige Name und vollständige Anschrift des Rechnungsempfängers erhalten sein muss. in der Vergangenheit war dies vor allem bei Bewirtungsbelegen  und unter Umständen bei Tankbelegen zum Problem geworden.  Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1.1.2017

Ab und zu gibt es wirklich noch echte Vereinfachungen

 

Über Martina Zimmermann-Brase

Martina Zimmermann-Brase ist Partnerin der Steuerberatung Zimmermann-Brase + Partner mbB Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e. V. Die Kanzlei wurde 1991 in Pfinztal gegründet. Aktuell finden Sie uns in Berghausen und in Karlsruhe- Neureut. Unter Motto: "Wir sichern gemeinsam Erfolg", steht für individuelle Beratung, der Mandant, also Sie, stehen im Mittelpunkt des Geschehens. Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig.