Globaler Datenaustausch und Selbstanzeige

Sie haben es bestimmt auch schon in den Nachrichten gehört und gelesen: Uli Hoeneß hat seine Gefängnisstrafe verbüßt und kommt vorzeitig frei. Der Grund für die Haftstrafe war Steuerhinterziehung in ganz erheblichem Ausmaß, das ganze verbunden mit einer verunglückten Selbstanzeige.

Nach wie vor ist die Selbstanzeige das Mittel zu Wahl, wenn es darum geht, zur Steuerehrlichkeit zurückzukehren und Einkommensquellen offenzulegen. Nach meinen Erfahrungen wollen die meisten Menschen reinen Tisch machen, sei es, weil die Entdeckungsgefahr einfach sehr groß geworden ist, sei es deshalb, weil sie das Problem noch zu ihren Lebzeiten lösen möchten und eben nicht an die Erben weitergeben möchten.

Auch im Hinblick auf den immer transparenter werdenden Datenaustausch ist Steuerehrlichkeit dringend geboten. So werden ab September 2017 noch mehr Daten als bisher ausgetauscht. .Neben den üblichen persönlichen Daten, werden Steueridentifikatinsummer, Jahressalden der Finanzkosten, gutgeschriebene Kapitalerträge sowie Veräußerungserlöse aus Kapitalanlagen mit den anderen Vertragsstaaten künftig global ausgetauscht. Bereits 50 Staaten haben diese Vereinbarung unterschrieben, darunter Türkei, Russland und China. Sollte eine Selbstanzeige notwendig sein, muss diese deshalb umgehend in Angriff genommen werden. Denn wenn der automatische Datenaustausch einmal läuft, ist es dafür zu spät.

Und dennoch: eine Selbstanzeige will gut vorbereitet sein, damit diese nicht verunglückt. Die Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige sind seit dem 01.01.2015 erheblich gestiegen
Dass eine Selbstanzeige wahrheitsgemäß und vollständig sein muss, versteht sich noch von selbst und ist auch nicht neu. Es nützt nichts wenn die Schweizer Kapitalerträge nacherklärt werden, aber die von Privatdarlehen an den Bruder fehlen. Dass eine Selbstanzeige mit der Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung nicht mehr möglich ist, gilt auch bereits seit mehreren Jahren.
Neu ist, dass die Zahlung der Steuer Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige ist. Ebenso neu ist der strafrechtliche Korrekturzeitraum von 10 Kalenderjahre. Auch die Strafzuschläge wurden nach oben korrigiert.

Bei einem Hinterziehungsbetrag
• über 25.000,00 Euro bis 100.000,00 Euro hat ein Zuschlag von 10% zu erfolgen,
• über 100.000,00 Euro bis 1,0 Mio. Euro ein Zuschlag von 15% und
• über 1,0 Mio. Euro an Zuschlag von 20 %.
Auch ist die Zahlung von Hinterziehungszinsen in Höhe von 6% pro Jahr Voraussetzung für die Strafbefreiung.
Diese Verschärfungen führen einfach noch mehr dazu, dass Selbstanzeigen sauber vorbereitet werden müssen. Und eine unvollständige Selbstanzeige führt dazu, dass diese insgesamt und vollkommen unwirksam ist und somit per Saldo nicht zu einer Strafbefreiung führt – womit wir wieder bei Herrn Hoeneß wären.
Darum: Sollten Sie Ansätze für eine Korrektur Ihrer Steuererklärung sehen, sprechen Sie umgehend mit Ihrem Steuerberater.

Über Martina Zimmermann-Brase

Martina Zimmermann-Brase ist Partnerin der Steuerberatung Zimmermann-Brase + Partner mbB Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e. V. Die Kanzlei wurde 1991 in Pfinztal gegründet. Aktuell finden Sie uns in Berghausen und in Karlsruhe- Neureut. Unter Motto: "Wir sichern gemeinsam Erfolg", steht für individuelle Beratung, der Mandant, also Sie, stehen im Mittelpunkt des Geschehens. Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig.