Coronabonus 1.500 € bis zum 31.12.2020 für alle Arbeitnehmer

was ist wichtig?

  • Der Corona-Bonus muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Gehaltsumwandlungen scheiden also aus.
  • Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen.
  • Dieser Bonus  kann Arbeitnehmern in allen Branchen gewährt werden. Es gibt keine Einschränkung auf sog. „systemrelevante“ Berufe und keine Einschränkungen bezüglich der Arbeitszeit das heißt, auch für folgende Arbeitnehmer:
  1. Teilzeitkräfte
  2. Aushilfen
  3. Minijobber
  4. Arbeitnehmer-Ehegatten (wenn steuerlich anerkanntes Arbeitverhältnis)
  5. Gesellschafter-Geschäftsführer (aber verdeckte Gewinnausschüttung prüfen)
  • Es ist auch möglich, den Bonus in Form von Sachleistungen zu gewähren, die Sachbezugsgrenze von 44 € wird hier nicht berührt, der Gutschein kann daneben gewährt werden.

Über Martina Zimmermann-Brase

Martina Zimmermann-Brase ist Partnerin der Steuerberatung Zimmermann-Brase + Partner mbB Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e. V. Die Kanzlei wurde 1991 in Pfinztal gegründet. Aktuell finden Sie uns in Berghausen und in Karlsruhe- Neureut. Unter Motto: "Wir sichern gemeinsam Erfolg", steht für individuelle Beratung, der Mandant, also Sie, stehen im Mittelpunkt des Geschehens. Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig.