Das Wachstumschancengesetz wird uns eine Reihe von Neuerungen bringen. Aktuell ist die Verabschiedung im Bundestag am 10.11.2023 und am 15.12.2023 die Zustimmung im Bundesrat geplant. Anbei ein Auszug mit Maßnahmen, die ab 2024 geltend sollen:
1. Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter steigt auf 1000.- Euro netto, das bedeutet, diese Wirtschaftsgüter können vollständig im Jahr der Anschaffung angehoben werden.
2. Unternehmer, deren Umsatzsteuer für das Vorjahr nicht mehr als 2.000 Euro betragen hat, müssen künftig keine vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen mehr abgeben. Bisher lag die Grenze bei 1.000 Euro.
3. Bei Geschenken an Geschäftspartner können Unternehmer künftig höhere Beträge ausgeben und damit steuerlich profitieren: Liegen die Kosten unter der Freigrenze von 50 Euro netto im Jahr, können sie als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Bislang lag diese Grenze bei 35 Euro im Jahr.
4. Bisher können Unternehmen mit Umsätzen bis 600.000 Euro beantragen, die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung) und nicht nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung) zu berechnen. Ab 2024 soll diese Umsatzgrenze auf 800.000 Euro angehoben werden.
Ich bin gespannt, ob die Maßnahmen so Bundesrat und Bundestag passieren, auf jeden Fall erscheinen mir die Anhebung der Grenzen sinnvoll.