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Tranzparenzregister ist ab sofort Vollregister

am 01.08.2021 ist in Deutschland das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) in Kraft getreten. Mit diesem neuen Gesetz wird das Transparenzregister grundlegend neu strukturiert und in ein Vollregister umgewandelt. Es soll alle wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen offenlegen.

Was bedeutet das für welches Unternehmen?

  • Aktiengesellschaften, SE und Kommanditgesellschaften auf Aktien bis spätestens 31. März 2022,
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, europäische Genossenschaften oder Partnerschaften bis spätestens 30. Juli 2022 und
  • alle anderen Mitteilungspflichtigen bis spätestens 31. Dezember 2022

müssen ihre Mitteilung vornehmen.

Bisher musste der  wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens nur an das Transparenzregister gemeldet werden, wenn sich die Angaben nicht bereits aus einem anderen elektronisch abrufbaren Register (z.B. Handelsregister) ergaben. Andernfalls konnten man sich auf die sogenannte Mitteilungsfunktion berufen und es war keine separate Meldung notwendig.

Durch die Neuregelung entsteht für  viele Unternehmen eine Meldepflicht. Sie müssen – sofern noch nicht geschehen – die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister melden.

Es wird zwar eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2022 geben, allerdings ist die Pflicht zur Eintragung des wirtschaftlich Berechtigten unausweichlich und eine Nichteintragung wird mit erheblichen Bußgeldern sanktioniert. Um das zu verhindern, empfehlen wir Ihnen, dieses Thema zeitnah anzugehen.

 

Wer ist eigentlich wirtschaftlich Berechtigter in Ihrem Unternehmen?

 

Wirtschaftlich Berechtigter im Sinne des Geldwäschegesetzes ist jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar

  • mehr als 25 % der Kapitalanteile oder
  • mehr als 25 % der Stimmrechte

 

eines Unternehmens kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.

Existiert in einem Unternehmen kein tatsächlich wirtschaftlich Berechtigter (z. B. im Falle von Anteilen an sogenannten Streubesitz), dann existieren nur fiktiv wirtschaftlich Berechtigte. Die fiktiven wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens sind

  • die gesetzlichen Vertreter und/oder
  • die geschäftsführenden Gesellschafter und/oder
  • Partner der Gesellschaft.

 

Schieben Sie das Thema nicht auf die lange Bank, es wird teuer.

 

 

Über Martina Zimmermann-Brase

Martina Zimmermann-Brase ist Partnerin der Steuerberatung Zimmermann-Brase + Partner mbB Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e. V. Die Kanzlei wurde 1991 in Pfinztal gegründet. Aktuell finden Sie uns in Berghausen und in Karlsruhe- Neureut. Unter Motto: "Wir sichern gemeinsam Erfolg", steht für individuelle Beratung, der Mandant, also Sie, stehen im Mittelpunkt des Geschehens. Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig.