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Mieterabfindungen steuerlich

Oft bezahlen Vermieter ihren Mietern  Abfindungszahlungen für einen vorzeitigen Auszug, damit Renovierungsmaßnahmen besser umgesetzt werden können. Grundsätzlich sind diese Aufwendungen sofort abzugsfähige Werbungskosten. Eine andere Beurteilung erfolgt jedoch, wenn diese Aufwendungen innerhalb der ersten 3 Jahre nach Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden und 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes (ohne Grundstück) übersteigen. Dann sind diese Abfindungen für einen Mieter anschaffungsnahe Herstellungskosten,  so hat nun das Finanzgericht Münster entschieden. Allerdings ist beim Bundesfinanzhof ein Verfahren anhängig (AZIXR29/21). Vermieter können Einspruch einlegen und sich auf dieses Verfahren beim Bundesfinanzhof berufen und srten aller Ruhe den Ausgang des Verfahrens abwarten.

Über Martina Zimmermann-Brase

Martina Zimmermann-Brase ist Partnerin der Steuerberatung Zimmermann-Brase + Partner mbB Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e. V. Die Kanzlei wurde 1991 in Pfinztal gegründet. Aktuell finden Sie uns in Berghausen und in Karlsruhe- Neureut. Unter Motto: "Wir sichern gemeinsam Erfolg", steht für individuelle Beratung, der Mandant, also Sie, stehen im Mittelpunkt des Geschehens. Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig.