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Zahlt sich Homeoffice bei der Steuer aus?

bisher konnten nur wenige Arbeitnehmer das häusliche Arbeitszimmer tatsächlich von der Steuer absetzen, in der Regel war dies auf Lehrer  oder Richter  beschränkt. Seitdem im letzten Jahr durch Corona Homeoffice einen echten Boom erlebt hat und immer mehr Menschen vermutlich dauerhaft von zu Hause aus arbeiten, hat sich die Frage nach einer möglichen Entlastung in der Steuererklärungen gestellt. Es gibt nun eine arbeitstägliche Steuerpauschale von fünf Euro pro Tag.  diese Pauschale gibt es allerdings lediglich an 120 Tagen im Jahr, insgesamt also 600 €. Dabei ist natürlich zu berücksichtigen, dass für diesen Zeitraum keine Fahrtkosten geltend gemacht werden können. Und darüber hinaus wird diese Steuerpauschale auch noch auf den Werbungskostenpauschbetrag angerechnet.  Im Klartext gesprochen bedeutet dies, dass neben den 600 €  für das Homeoffice noch mindestens 401 € weitere Werbungskosten benötigt werden, bis die zusätzliche Entlastung überhaupt greift.

Beispielsrechnung:

1)  120 Tage Homeoffice    600,00 €

Arbeitsmittel                   200,00 €

110 Tage Fahrtkosten 5 km x 0,30 €  0 165,00 €

Summe                           965,00  das heißt Auswirkung 0 €, denn der Werbungskostenpauschbetrag beträgt 1.000,00 €

 

2) 120 Tage Homeoffice    600,00 €

Arbeitsmittel                   200,00 €

110 Tage Fahrtkosten 10 km x 0,30 €  0 330,00 €

Summe                          1130,00 €- das heißt 130 € werden sich überhaupt steuerwirksam auswirken, denn nur in Höhe von 130,00 € wird der Werbungskostenpauschbetrag überschritten.

Fazit:  die Homeofficepauschale ist sicherlich ein möglicher Kostenausgleich, wird aber aller Voraussicht nach nicht zum Steuersparschlager.

Über Martina Zimmermann-Brase

Martina Zimmermann-Brase ist Partnerin der Steuerberatung Zimmermann-Brase + Partner mbB Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e. V. Die Kanzlei wurde 1991 in Pfinztal gegründet. Aktuell finden Sie uns in Berghausen und in Karlsruhe- Neureut. Unter Motto: "Wir sichern gemeinsam Erfolg", steht für individuelle Beratung, der Mandant, also Sie, stehen im Mittelpunkt des Geschehens. Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig.