bisher konnten nur wenige Arbeitnehmer das häusliche Arbeitszimmer tatsächlich von der Steuer absetzen, in der Regel war dies auf Lehrer oder Richter beschränkt. Seitdem im letzten Jahr durch Corona Homeoffice einen echten Boom erlebt hat und immer mehr Menschen vermutlich dauerhaft von zu Hause aus arbeiten, hat sich die Frage nach einer möglichen Entlastung in der Steuererklärungen gestellt. Es gibt nun eine arbeitstägliche Steuerpauschale von fünf Euro pro Tag. diese Pauschale gibt es allerdings lediglich an 120 Tagen im Jahr, insgesamt also 600 €. Dabei ist natürlich zu berücksichtigen, dass für diesen Zeitraum keine Fahrtkosten geltend gemacht werden können. Und darüber hinaus wird diese Steuerpauschale auch noch auf den Werbungskostenpauschbetrag angerechnet. Im Klartext gesprochen bedeutet dies, dass neben den 600 € für das Homeoffice noch mindestens 401 € weitere Werbungskosten benötigt werden, bis die zusätzliche Entlastung überhaupt greift.
Beispielsrechnung:
1) 120 Tage Homeoffice 600,00 €
Arbeitsmittel 200,00 €
110 Tage Fahrtkosten 5 km x 0,30 € 0 165,00 €
Summe 965,00 das heißt Auswirkung 0 €, denn der Werbungskostenpauschbetrag beträgt 1.000,00 €
2) 120 Tage Homeoffice 600,00 €
Arbeitsmittel 200,00 €
110 Tage Fahrtkosten 10 km x 0,30 € 0 330,00 €
Summe 1130,00 €- das heißt 130 € werden sich überhaupt steuerwirksam auswirken, denn nur in Höhe von 130,00 € wird der Werbungskostenpauschbetrag überschritten.
Fazit: die Homeofficepauschale ist sicherlich ein möglicher Kostenausgleich, wird aber aller Voraussicht nach nicht zum Steuersparschlager.