Die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns nimmt Fahrt auf. Seit seiner Einführung ab Januar 2015 wurde er zunächst im Zwei-Jahres-Takt und zuletzt sogar bereits nach einem Jahr auf derzeit 9,35 Euro erhöht. Im Vorfeld des aktuellen Beschlusses hatte es eine politische Debatte gegeben. Arbeitgeber warnten angesichts der Corona – Krise vor zu großen Erhöhungen, wohingegen Gewerkschaften eine spürbare Anhebung forderten. Die Mindestlohnkommision beschloss nach Abwägung der Argumente beider Seiten die Anhebung des Mindestbruttolohns je Zeitstunde in vier Stufen:
Zum 01.01.2021 à 9,50 Euro
Zum 01.07.2021 à 9,60 Euro
Zum 01.01.2022 à 9,82 Euro
Zum 01.07.2022 à 10,45 Euro
Die Mindestlohnkommision, die frei von politischer Einflussnahme entscheiden soll, legt die Höhe alle zwei Jahre neu fest. Außer dem Vorsitzenden gehören dem Gremium je drei Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sowie zwei beratende Wissenschaftler. Schauen wir mal, wohin die Reise geht.