Inzwischen darf es als gesichert gelten, dass nach der Bundestagswahl von der Regierung eine Änderung der Erbschaft/Schenkungsteuer angepeilt werden wird. Die Schulden der Coronakrise müssen irgendwie bezahlt werden und eine Reform der Erbschaftsteuer liegt hier für mich wesentlich näher als die Erhebung von anderen Steuerarten.
In der Diskussion sind hier die Verlängerung des 10 Jahreszeitraums, die Verringerung der Freibeträge für Kinder und /oder Ehegatten und der Wegfall des steuerfreien Übertrag der selbstgenutzten Wohnimmobilie an Kinder oder Ehegatten im Todesfall. Keiner kann heute sagen, was in diesem Gesetz stehen wird. Wenn Sie jedoch sich mit dem Gedanken tragen, Vermögen an die nächste Generation zu übergeben, so kann der Ratschlag heute nur lauten:
Holen Sie sich Beratung, zum Erbrecht berät ein Anwalt , zum Erbschaftsteuerrecht die/der Steuerberater/in Ihres Vertrauens.