Das Bundesverfassungsgericht hat am 18..08.2021 entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen ab 2014 verfassungswidrig ist. Es führt aus, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen mit einem Zinssatz von 6% eine Ungleichbehandlung von Steuerschuldner darstellt.
Allerdings – und das ist der Knackpunkt:
Das bisherige Recht ist für bis einschließlich in das Jahr 2018 fallende Verzinsungszeiträume weiter anwendbar.
Ab 2019 ist die Verzinsung von 6 % jedoch unzulässig. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen.