Voraussetzung:
in den Monaten April und Mai 2020 lag ein Umsatzeinbruch von mindestens 60%und in den Monaten Juni, Juli, August 2020 gibt ein Umsatzeinbruch von mindestens 40% gegenüber dem Vorjahr .
- Es ist daher wichtig, dass dem Steuerberatere für die Buchhaltung relevanten Daten vorliegen. Prüfen Sie, ob Sie alle Angaben, Belege und Daten für die Monate April und Mai 2020 übermittelt haben.
- Es muss auch eine Umsatzschätzung für jeden einzelnen der Monate Juni, Juli, August abgeben werden. Stellen Sie – nach den Monaten Juni, Juli und August – getrennt dar, welche Umsätze Sie in diesen Monaten voraussichtlich realisieren können.
- Gefördert werden Fixkosten, für die Sie die Verträge vor dem 1.3.2020 abgeschlossen haben. Prüfen Sie, ob uns alle Buchungsunterlagen zu Ihren Fixkosten vorliegen. Förderfähige Fixkosten sind insbesondere:
- Mieten und Pachten
- Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen
- Finanzierungskostenanteil von Leasingraten
- Ausgaben für notwendige Instandhaltung
- Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten Vermögensgegenständen, einschließlich der EDV,
- Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen,
- betriebliche Lizenzgebühren,
- Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben.
- Förderfähig sind auch Provisionen, die Inhaber von Reisebüros den Reiseveranstaltern aufgrund Corona-bedingter Stornierungen zurückgezahlt haben.
- Der Antrag muss zwingend über einen Steuerberater gestellt werden