Seit dem 1. Januar 2020 sind Kassen und andere eingesetzte elektronische Aufzeichnungssysteme durch zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen zu schützen. Allerdings standen diese technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung, deshalb wurde die Frist bis zum 30. September 2020 verlängert. (Nicht -Beanstandungsfrist). Diese Nicht-Beanstandungsfrist läuft jetzt aus, sie wird nicht flächendeckend verlängert. Wer aktuell noch keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen hat, benötigt unbedingt die Bestellung. nur diese kann das Finanzamt davon abhalten, weitergehende Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Zuschätzung der Einnahmen vorzunehmen.