Was ist das ?
Es ermöglicht die Vorverlagerung von Abschreibung in ein Wirtschaftsjahr vor Anschaffung von begünstigter Wirtschaftsgütern. Hierdurch entsteht ein Steuerstundungseffekt, maximal für drei Jahre. Zusätzliche Sonderabschreibungen machen die Bildung eines Investitionsabzugsbetrages umso attraktiver.
Das bedeutet, für künftige Investitionen wird Abschreibung vorgezogen und somit sparen Sie für diese Investitionen bereits im Vorfeld Steuern.
Bislang mussten die Wirtschaftsgüter zu mindestens 90 Prozent im Betrieb genutzt werden. Ab 2020 kann auch für vermietete Wirtschaftsgüter ein IAB gebildet werden, sie beträgt ab 2020 50 Prozent der Nettoanschaffungskosten.
Die bisher geltende Gewinngrenze für begünstigte Betriebe wurde von 100.000 auf nunmehr 200.000 Euro angehoben.
Wichtig ist, dass ein Wirtschaftsgut drei Jahre im Betrieb bleibt, ansonsten droht eine Steuernachzahlung, die dann mit 6 % pro Jahr zu verzinsen ist.
TIPP:
Wenn ein Investitionsabzugsbetrag, der im Jahr 2017 gebildet wurden und coronabedingt im Jahr 2020 die Investitionen nicht durchgeführt werden konnten, ach Ablauf des Investitionszeitraumes nicht aufgelöst werden konnten, wurde dieser um ein Jahr auf Ende 2021 verlängert.