es hat sich in diesem Bereich etwas getan, die Pauschbeträge sind erhöht worden, es war sicherlich überfällig. Ab 2021 sind die Pauschbeträge wie folge:
Behindertenpauschbeträge 2021
Grad der Behinderung von 20 – Pauschbetrag von 384 €
Grad der Behinderung von 30 – Pauschbetrag von 620 €
Grad der Behinderung von 40 – Pauschbetrag von 860 €
Grad der Behinderung von 50 – Pauschbetrag von 1.140 €
Grad der Behinderung von 60 – Pauschbetrag von 1.440 €
Grad der Behinderung von 70 – Pauschbetrag von 1.780 €
Grad der Behinderung von 80 – Pauschbetrag von 2.120 €
Grad der Behinderung von 90 – Pauschbetrag von 2.460 €
Grad der Behinderung von 100 – Pauschbetrag von 2.840 €
Für behinderte Menschen, die das Merkzeichen “H” im Ausweis haben, verdoppelt sich der Pauschbetrag von 3.700 € auf 7.400 €.
Auch eine Fahrtkosten-Pauschale für Behinderte wird eingeführt . Voraussetzung hierfür sind:
Behinderung von mindestens 80 oder Behinderung von mindestens 70 und dem Merkzeichen “G”. Hier beträgt die Pauschale 900.-€
Pflegepauschbeträge 2021
Die Neuregelung ändert zudem die Pflegepauschbeträge
Bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 wird der Pflege-Pauschbetrag von 924 € auf 1.800 € erhöht.
Außerdem wird ein Pflege-Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit einem Pflegegrad 2 von 600 € und mit einem Pflegegrad 3 von 1.100 € neu eingeführt.
Der Pflege-Pauschbetrag kann beantragt werden, wenn der Steuerpflichtige, welcher die häusliche Pflege des Bedürftigen übernimmt, dafür keine Einnahmen erhält.
Bitte prüfen Sie, ob Sie davon profitieren können.