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Über Martina Zimmermann-Brase

Martina Zimmermann-Brase ist Partnerin der Steuerberatung Zimmermann-Brase + Partner mbB Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e. V. Die Kanzlei wurde 1991 in Pfinztal gegründet. Aktuell finden Sie uns in Berghausen und in Karlsruhe- Neureut. Unter Motto: "Wir sichern gemeinsam Erfolg", steht für individuelle Beratung, der Mandant, also Sie, stehen im Mittelpunkt des Geschehens. Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig.

Schreddern erlaubt?

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Am Jahresende ist ausmisten angesagt, vielleicht coronabedingt mehr als sonst.

Doch welche Unterlagen dürfen entsorgt werden? Anbei eine Auflistung:

  • Aufzeichnungen aus 2009 und früher,
  • Inventare, die bis zum 31. Dezember 2009 aufgestellt worden sind,
  • Bücher, in denen die letzte Eintragung im Jahr 2009 oder früher erfolgt ist,
  • Jahresabschlüsse, Lageberichte und Eröffnungsbilanzen, die 2009 oder früher aufgestellt worden sind,
  • Buchungsbelege aus dem Jahr 2009 oder früher,
  • empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe und Kopien der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, die 2013 oder früher empfangen bzw. abgesandt wurden,
  • sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen aus dem Jahr 2013 oder früher.

 

Unterlagen dürfen nicht vernichtet werden, wenn sie von Bedeutung sind

  • für eine begonnene Außenprüfung,
  • für anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen,
  • für ein schwebendes oder aufgrund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren oder zur Begründung der Anträge an das Finanzamt und
  • bei vorläufigen Steuerfestsetzungen.

Es ist darauf zu achten, dass auch die elektronisch erstellten Daten für zehn Jahre vorgehalten werden müssen.

 

Update Mindestlohn

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Die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns nimmt Fahrt auf. Seit seiner Einführung ab Januar 2015 wurde er zunächst im Zwei-Jahres-Takt und zuletzt sogar bereits nach einem Jahr auf derzeit 9,35 Euro erhöht. Im Vorfeld des aktuellen Beschlusses hatte es eine politische Debatte gegeben. Arbeitgeber warnten angesichts der Corona – Krise vor zu großen Erhöhungen, wohingegen Gewerkschaften eine spürbare Anhebung forderten. Die Mindestlohnkommision beschloss nach Abwägung der Argumente beider Seiten die Anhebung des Mindestbruttolohns je Zeitstunde in vier Stufen:

Zum 01.01.2021   à 9,50 Euro

Zum 01.07.2021  à 9,60 Euro

Zum 01.01.2022  à 9,82 Euro

Zum 01.07.2022 à 10,45 Euro

 

Die Mindestlohnkommision, die frei von politischer Einflussnahme entscheiden soll, legt die Höhe alle zwei Jahre neu fest. Außer dem Vorsitzenden gehören dem Gremium je drei Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sowie zwei beratende Wissenschaftler. Schauen wir mal, wohin die Reise geht.

Pfändungsverbot für Corona Soforthilfe

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Der Bundesfinanzhof (BGH) hat sich mit einer Entscheidung zur Corona – Soforthilfe beeilt. Er bestätigte verschiedene Urteile des Finanzgerichts Münster, nach denen die von staatlicher Seite gewährte Soforthilfe nicht vom Finanzamt für Steuerrückstände – wie zum Beispiel für die Umsatzsteuer aus früheren Jahren – gepfändet werden darf.

Bei Corona – Soforthilfe handelt es sich um einen zweckgebundenen Zuschuss, der die finanzielle Notlage der Betroffenen abmildern soll.

Für eine solche nicht übertragbare Forderung besteht nach Zivilprozess – Ordnung ein Pfändungsverbot. Die Soforthilfe wurde ausgezahlt, um die pandemiebedingten wirtschaftlichen Probleme abzumildern. Es wäre geradezu widersinnig, wenn der Staat einerseits unbürokratisch Gelder zur Verfügung stellt und diese dann in einem nächsten Schritt wieder pfändet.

Kassen und zertifizierte Sicherheitseinrichtungen

Seit dem 1. Januar 2020 sind Kassen und andere eingesetzte elektronische Aufzeichnungssysteme durch zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen zu schützen. Allerdings standen diese technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung, deshalb wurde die Frist bis zum 30. September 2020 verlängert. (Nicht -Beanstandungsfrist).  Diese Nicht-Beanstandungsfrist läuft jetzt aus, sie wird nicht flächendeckend verlängert. Wer aktuell noch keine  zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen hat, benötigt unbedingt die Bestellung. nur diese kann das Finanzamt davon abhalten, weitergehende Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Zuschätzung der Einnahmen vorzunehmen.