zum 1. 7.2021 tritt eine Reform in Kraft und zwar immer dann, weil Sie Lieferungen an Endverbraucher in ein EU Ausland vornehmen.
Was ändert sich:
Der Ort der Lieferung verlagert sich dorthin, wo die Lieferung endet.
Bestellt also ein Privatkunde aus den Italien in Ihrem Online-Shop, dann ist der Ort der Lieferung Italien. Die Konsequenz ist, dass Sie auf Ihren Rechnungen italienische Umsatzsteuer ausweisen müssen. Es muss eine steuerliche Registrierung in Italien erfolgen und die Umsatzsteuer muss dort abgeführt werden.
Ausnahme:
Sie haben in 2020 im gesamten Jahr für weniger als 10.000 EUR an Endverbraucher in der EU geliefert und Sie überschreiten diese Umsatzgrenze in 2021 ebenfalls voraussichtlich nicht. Sollten Sie die Umsatzgrenze überschreiten und keine Registrierung im Ausland wünschen gibt es einen Ausweg, nämlich den neuen OneStopShop OSS.
Bei Anwendung dieses Verfahrens führen Sie die Umsatzsteuer aller Länder über diesen Shop ab.Die Abwicklung kann durch Ihren Steuerberater erfolgen. Wichtig ist jedoch:. Sie weisen in diesem Fall auf den Rechnungen keinerlei Umsatzsteuer mehr aus.
Was ist auf Ihrer Seite zwingend zu prüfen:
1) Prüfen Sie, in welcher Höhe Sie in 2020 an private Endverbraucher im gesamten EU Ausland geliefert/versendet haben
2) Informieren Sie Ihren Steuerberater darüber, ob die Entgelte den Betrag von 10.000 EUR überschritten haben bzw. in 2021 voraussichtlich überschreiten werden
3) Fragen Sie im Shop künftig zwingend, ob der Käufer ein Endverbraucher ist.
4) Wenn Sie sich für den OSS entscheiden, dann muss eine Registrierung jetzt erfolgen.
5) Sollten Sie die 10.000 EUR überschreiten und nicht am OSS-Verfahren teilnehmen wollen ist eine steuerliche Registrierung in allen Ländern, in die Sie liefern erforderlich.
Das Verfahren OSS ist für Sie als Unternehmer dahingehend nicht ganz berechenbar, weil Sie bei der Bestimmung des Endpreises nicht wissen, aus welchem Land mit welchem Steuersatz der Kunde kauft. Es bleibt also spannend.