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Wie beteilige ich das Finanzamt an meiner Reise?

Manchmal ergibt sich die Gelegenheit, an Dienstreisen an paar private Tage zu verlängern- doch was sagt das Finanzamt dazu? Reisen können inzwischen grundsätzlich in einen betrieblichen und einen privat veranlassten Bereich aufgeteilt werden. Damit dies funktioniert und das Finanzamt eine Aufteilung  auch anerkennt, sind einige Regeln zu beachten.

Die beruflichen Zeitanteile dürfen nicht von untergeordneter Bedeutung sein.Das Wochenende in München verbringen und am Freitag nachmittag mal kurz beim Kollegen in München vorbeischauen, das funktioniert nicht. Umgekehrt gilt jedoch auch:

Wenn der private Anteil der Reise weniger als 10 % hat, dann sind die Kosten vollumfänglich als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Die gemeinsamen Kosten – also die Kosten der Anreise, die Hotelkosten, der Verpflegungsmehraufwand ist in einen beruflichen und privaten Anteil zu trennen.

Beispiel: Sie fliegen auf einen Congress in Chicago, dieser dauert von Montag bis Freitag und Sie hängen Samstag und Sonntag noch privat an und fliegen erst am Montag zurück-

Dann sind 2/7 der Flugkosten als privat zu erfassen und 5/7 der Reisekosten sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei den Hotelkosten gilt entsprechendes.

Etwas anderes gilt, wenn sich während der Dienstreise ungeplant freie Tage ergeben, auch wenn diese mit privaten Aktivitäten ausgefüllt werden. Die Kosten hierfür bleiben dienstlich/betrieblich veranlasst.Die Kosten für den mitgenommenen Partner sind in keinem Fall als Betriebsausgaben abzugsfähig- und es ist hier besonders wichtig, die Kosten zu trennen. Weder der Arbeitgeber noch das Finanzamt übernimmt die Kosten für das Doppelzimmer, deshalb ist ein Vergleichsangebot, was ein Einzelzimmer gekostet hätte immer sinnvoll.

Ganz wichtig: in diesem Bereich ist der Steuerzahler in der Nachweispflicht. Sie müssen also konkrete Nachweise für die dienstliche/betriebliche Veranlassung erbringen. Bloße Erläuterungen reichen hier nicht aus. Bitte legen Sie deshalb alle erforderlichen Belege vor, notfalls auch Eigenbelege, die mit Betrag und Datum erfasst werden.

 

 

Über Martina Zimmermann-Brase

Martina Zimmermann-Brase ist Partnerin der Steuerberatung Zimmermann-Brase + Partner mbB Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e. V. Die Kanzlei wurde 1991 in Pfinztal gegründet. Aktuell finden Sie uns in Berghausen und in Karlsruhe- Neureut. Unter Motto: "Wir sichern gemeinsam Erfolg", steht für individuelle Beratung, der Mandant, also Sie, stehen im Mittelpunkt des Geschehens. Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig.