Verbilligte Wohnraumüberlassung

Verbilligte  Vermietung

Häufig wird an Angehörige verbilligt vermietet.

Beträgt die Miete für die Überlassung einer Wohnung  weniger als 66 % der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzung in einen entgeltlichen und einen kostenlosen Teil aufzuteilen. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die entstandenen Kosten nicht mehr in vollem Umfang abzugsfähig sind.

Ich empfehle daher,  jährlich zu prüfen, ob die vereinbarte Miete noch über der Grenze von 66 % der ortsüblichen Marktmiete liegt. In diesen Fällen ist die verbilligte Vermietung noch als voll entgeltlich anzuerkennen, so dass auch ein vollständiger Werbungskostenabzug zulässig ist.

Über Martina Zimmermann-Brase

Martina Zimmermann-Brase ist Partnerin der Steuerberatung Zimmermann-Brase + Partner mbB Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e. V. Die Kanzlei wurde 1991 in Pfinztal gegründet. Aktuell finden Sie uns in Berghausen und in Karlsruhe- Neureut. Unter Motto: "Wir sichern gemeinsam Erfolg", steht für individuelle Beratung, der Mandant, also Sie, stehen im Mittelpunkt des Geschehens. Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig.