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Baukindergeld – so geht´s

 

Wohneigentum

Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren können seit September 2018 Baukindergeld beantragen. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 75.000 EUR pro Jahr und 15.000 EUR pro Kind. Bei einem Kind beträgt somit das maximale zu versteuernde Einkommen 90.000 EUR. Der Zuschuss beträgt 1.200 EUR pro Kind und Jahr und wird über 10 Jahre ausgezahlt. Somit erhält eine Familie mit 2 Kindern 24.000 EUR vom Staat. Mit jedem Kind erhöht sich der Zuschuss um 12.000 EUR. Gewährt wird das Baukindergeld rückwirkend ab 1.1.2018. Voraussetzung ist eine Anschaffung von Neu- bzw. Bestandsimmnobilien in der Zeit vom 1.1.2018 bis 31.1.2020.

 

Antragsstellung

Anträge nimmt ausschließlich die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entgegen. Die Anträge können nur online gestellt werden unter: www.kfw.de

Die Antragsfrist beträgt 3 Monate nach Einzug in die Wohnung.

Über Martina Zimmermann-Brase

Martina Zimmermann-Brase ist Partnerin der Steuerberatung Zimmermann-Brase + Partner mbB Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e. V. Die Kanzlei wurde 1991 in Pfinztal gegründet. Aktuell finden Sie uns in Berghausen und in Karlsruhe- Neureut. Unter Motto: "Wir sichern gemeinsam Erfolg", steht für individuelle Beratung, der Mandant, also Sie, stehen im Mittelpunkt des Geschehens. Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig.